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AWO fordert sofortige Berechnung eines auskömmlichen Kinderregelsatzes

27.01.2009 Grundsatzurteil: Sozialrichter bewerten „Kinder-Hartz-IV“ als verfassungswidrig
AWO-Landesvorsitzende: Nun müssen schnellstens Taten folgen!

Das Bundessozialgericht hat am heutigen Tag die bisher geltenden Regelsätze für Kinder als von der Begründung her mangelhaft - und deswegen für grundgesetzwidrig beschieden. Nachdem schon das Landessozialgericht Darmstadt im vergangenen Jahr die Regelung als nicht ausreichend angesehen hatte, muss nun das Verfassungsgericht entscheiden.
Der Tenor: der Gesetzgeber habe nicht begründet, warum Kinder lediglich 60 Prozent der Leistungen für alleinstehende Erwachsene bekommen. Wie diese 60 % zustande kämen, sei nicht nachvollziehbar und aus diesem Grunde nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

„Die Arbeiterwohlfahrt fordert seit langem eine Anhebung der Kinderregelsätze“, sagt die AWO Landesvorsitzende Dr. Margrit Spielmann.

„Wir fordern, dass nunmehr schnellstens ein eigener Warenkorb für Kinder zusammengestellt und mit belastbaren Berechnungen unterlegt wird“, so Spielmann weiter.
„In den Regelsätzen der Erwachsenen sind Pauschalen für Alkohol- oder Zigarettenkonsum enthalten – dies als Grundlage für den Kinderregelsatz zu nehmen, war und ist absurd. Einfließen müssen in die Berechnung des Regelsatzes für Kinder aber nicht nur die notwendigen Bedarfe wie Kleidung oder Nahrung, sondern gerade auch Ausgaben für Bücher, Kino, Theater, Ausflüge etc. - Möglichkeiten der gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe sind insbesondere bei Kindern mehr als Vergnügen, sie sind für die persönliche Förderung junger Menschen notwendig“, so Spielmann.

Die AWO wird sich als Mitglied der am 30.01.2009 in Gründung gehenden Landesarmutskonferenz Brandenburg intensiv diesem Thema widmen.