AWO Kreisverband Ostprignitz Ruppin e.V.

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Informationen

AWO-Kita- und Schulassistenz

Zielgruppe

Zielgruppe des Angebotes sind Kinder und Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder geistigen bzw. körperlichen Behinderungen, deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt ist und die ohne Unterstützung vorübergehend oder auf längere Zeit einen Kita- oder Schulalltag in einer Regel- oder Integrationskita bzw. Regel- oder Förderschule nicht bewältigen könnten.

Betreuungsleitbild

Wenn die Ressourcen (Heilpädagogen, Schulsozialarbeiter und Schulpädagogen) der Kita oder der Schule nicht ausreichen, den festgestellten Bedarf zu decken, wird eine Assistenz erforderlich. Der Partizipationsbegriff der WHO bildet den Rahmen für unsere Arbeit.

Das Ziel der Hilfe ist es, drohende Behinderungen zu vermeiden und vorhandene Behinderungen zu mildern. Insbesondere ist es das Ziel, den Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung einen erfolgreichen Kita- bzw. Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung und Erziehung zu sichern. Die Umsetzung der Assistenz erfolgt prozessorientiert und ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Kindern und Jugendlichen bzw. deren Eltern sowie der Institution und dem*der Mitarbeiter*in der AWO-OPR eine vertrauensvolle und verbindliche Arbeitsbeziehung hergestellt wird. Die Assistenz ist auf die Bedürfnisse, Ressourcen und individuellen Entwicklungsziele des Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung gerichtet und schließt die Arbeit mit dessen Familie wie ggf. auch dem sozialen Umfeld ein.

Dabei achten wir aber auch auf mögliche Belastungsgrenzen, da häufig gerade bei psychisch und geistig beeinträchtigten Menschen Überlastungen und Überforderungen zur Dekompensation beitragen können.

Leistungsumfang

Die Durchführung der Hilfe erfolgt auf der Grundlage des Gesamtplans/Hilfeplans durch den Leistungserbringer. Die Leistungsgewährung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Eine Entscheidung über die Verlängerung erfolgt im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage der individuellen Hilfeplanung. Bei der Leistungserbringung stehen für uns das
  • physische Wohlbefinden (allgemeiner Gesundheitszustand, angemessene Körperpflege und Ernährung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bewegung und Entspannung sowie Schutz vor Verletzungen)
  • soziale Wohlbefinden sowie die soziale Integration in der Gruppe und das
  • emotionale Wohlbefinden (Zugehörigkeit, Sicherheit und Geborgenheit, Selbstwertgefühl, Achtung durch andere)
der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.

Leistungsspektrum

Die Tätigkeiten der Assistenten umfassen z.B. folgende Maßnahmen:
  • die Förderung und Unterstützung von Mobilität und Orientierung
  • die Mobilisierung, z.B. durch Ermunterung und Hilfestellung aufzustehen oder sich zu bewegen
  • gruppenalltags- bzw. unterrichtsbezogene Tätigkeiten wie bspw. die Durchführung von Übungen zur Wahrnehmungsförderung oder Verständnisförderung der Aufgabenstellung
  • psychische Hilfestellungen sowie Vermeidung und Umgang mit Stresssituationen
  • Förderung der sozialen Integration und Inklusion
  • Förderung und Unterstützung bei der Hygiene
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung beim Einsatz und Gebrauch besonderer Unterstützungsmittel, wie orthopädische, optische oder akustische Hilfemittel
  • Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden, ggf. entsprechendes Training
  • Hilfe und Unterstützung bei der Medikation, z.B. Blutzuckermessungen inklusive Insulingabe
  • Begleitung bei sämtlichen Aktivitäten sowie entsprechende Hilfestellung
  • Unterstützung bei der Nutzung besonderer Bildungs-/Unterrichtsmittel (Computer, mechanische Hilfsmittel, Werkzeuge)
  • Unterstützung und Hilfestellung im Rahmen der ergänzenden Pflege

Fördermöglichkeiten

Einzelfallbezogen ist durch die Fachkräfte des Sozialhilfeträgers in Zusammenarbeit mit dem Feststellungsverfahren (Förderausschuss) zu entscheiden, ob die Hilfe durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen muss oder durch weitere Betreuungskräfte übernommen werden kann.

Im Sinne der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nehmen für uns die Förderung der Entwicklung von altersgemäßen seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten durch
  • Unterstützung bei der Erlangung von lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Förderung der Entfaltung von Fantasie, Neugierde und Kreativität
  • Motivation zu selbständigem Handeln und zu geistigen Auseinandersetzungen
  • Förderung von Entscheidungsfähigkeit und -kompetenz
  • Unterstützung zum differenzierten und vielfältigen Ausdruck von Gefühlen
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in altersgemäßen Entwicklungsschritten
einen hohen Stellenwert ein.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Kosten werden in der Regel nach entsprechender Antragstellung und Vorliegen eines fachärztlichen Attestes über die Notwendigkeit einer individuell erforderlichen Maßnahme vom zuständigen Sozial- oder Jugendhilfeträger übernommen. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.