Einzelfallbezogen ist durch die Fachkräfte des Sozialhilfeträgers in Zusammenarbeit mit dem Feststellungsverfahren (Förderausschuss) zu entscheiden, ob die Hilfe durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen muss oder durch weitere Betreuungskräfte übernommen werden kann.
Im Sinne der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nehmen für uns die Förderung der Entwicklung von altersgemäßen seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten durch
- Unterstützung bei der Erlangung von lebenspraktischen Fertigkeiten
- Förderung der Entfaltung von Fantasie, Neugierde und Kreativität
- Motivation zu selbständigem Handeln und zu geistigen Auseinandersetzungen
- Förderung von Entscheidungsfähigkeit und -kompetenz
- Unterstützung zum differenzierten und vielfältigen Ausdruck von Gefühlen
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in altersgemäßen Entwicklungsschritten
einen hohen Stellenwert ein.