Umfang der Leistung
Die Durchführung der Hilfe erfolgt auf der Grundlage des Gesamtplans/Hilfeplans durch den Leistungserbringer. Die Leistungsgewährung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Eine Entscheidung über die Verlängerung erfolgt im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage der individuellen Hilfeplanung. Bei der Leistungserbringung stehen für uns das
- physische Wohlbefinden (allgemeiner Gesundheitszustand, angemessene Körperpflege und Ernährung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bewegung und Entspannung sowie Schutz vor Verletzungen)
- soziale Wohlbefinden sowie die soziale Integration in der Gruppe und das
- emotionale Wohlbefinden (Zugehörigkeit, Sicherheit und Geborgenheit, Selbstwertgefühl, Achtung durch andere)