AWO Kreisverband Ostprignitz Ruppin e.V.

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Informationen

AWO-KiSA Freizeitförderung

Umfang der Leistung

Die Durchführung der Hilfe erfolgt auf der Grundlage des Gesamtplans/Hilfeplans durch den Leistungserbringer. Die Leistungsgewährung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Eine Entscheidung über die Verlängerung erfolgt im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage der individuellen Hilfeplanung. Bei der Leistungserbringung stehen für uns das
  • physische Wohlbefinden (allgemeiner Gesundheitszustand, angemessene Körperpflege und Ernährung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bewegung und Entspannung sowie Schutz vor Verletzungen)
  • soziale Wohlbefinden sowie die soziale Integration in der Gruppe und das
  • emotionale Wohlbefinden (Zugehörigkeit, Sicherheit und Geborgenheit, Selbstwertgefühl, Achtung durch andere)
der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.

Leistungssprektrum

Im Sinne der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nehmen für uns die Förderung der Entwicklung von altersgemäßen seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten durch
  • Unterstützung bei der Erlangung von lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Förderung der Entfaltung von Fantasie, Neugierde und Kreativität
  • Motivation zu selbständigem Handeln und zu geistigen Auseinandersetzungen
  • Förderung von Entscheidungsfähigkeit und -kompetenz
  • Unterstützung zum differenzierten und vielfältigen Ausdruck von Gefühlen
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in altersgemäßen Entwicklungsschritten
einen hohen Stellenwert ein.

Personelle Besetzung

Einzelfallbezogen ist durch die Fachkräfte des Sozialhilfeträgers in Zusammenarbeit mit dem Feststellungsverfahren (Förderausschuss) zu entscheiden, ob die Hilfe durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen muss oder durch weitere Betreuungskräfte übernommen werden kann.