AWO Kreisverband Ostprignitz Ruppin e.V.

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Informationen

AWO-Sozialpädagogische Familienhilfe

Zielgruppe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII ist eine ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII). Die Hilfe richtet sich an Alleinerziehende und Familien mit minderjährigen Kindern oder Jugendlichen. Die elterliche Erziehungskompetenz bildet eine entscheidende Grundlage für die Entwicklung der Kinder.
Bei eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Eltern und drohender Kindeswohlgefährdung durch unzureichende Versorgung, ist die SPFH häufig das letzte Mittel um die Herausnahme der Kinder, aus der Familie, zu verhindern. Indikatoren für eine starke Belastung des Familiensystems sind häufig: Überforderung der Eltern, emotionale, körperliche und wirtschaftliche Unterversorgung der Familie, Überschuldung, mangelnde Wohnverhältnisse, psychische oder körperliche Erkrankungen der Eltern, Beziehungs- und Bindungsstörungen der Familienmitglieder untereinander, soziale Isolation, Verhaltensauffälligkeiten sowie soziale und schulische Probleme der Kinder.

Zielstellung

Eine wichtige Kernaufgabe der SPFH ist die Anbindung und Vernetzung der Familie im Sozialraum. Die pädagogische Fachkraft unterstützt diesbezüglich bei dem Aufbau von Kontakten zu Ämtern, Institutionen, sozialen Diensten, Beratungsstellen oder sonstigen Angeboten. Die Begleitung zu Terminen kann Bestandteil der Hilfeleistung sein, wenn sie benötigt wird.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist durch eine wertschätzende, offene und transparente Arbeitsweise geprägt. Eine tragfähige Beziehung zwischen der pädagogischen Fachkraft und der Familie ist die Grundlage für eine zielgerichtete und ressourcenorientierte Zusammenarbeit.

pädagogisches Angebot

Die pädagogische Fachkraft unterstützt in verschiedenen Bereichen, von der Anleitung zur adäquaten Haushaltsorganisation und angemessenen Hygiene bis hin zur Entwicklungsförderung und Anleitung zu gewaltfreier Konfliktbewältigung. Ziel und Grundhaltung ist dabei stets das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.
Die SPFH ist ein aufsuchendes Angebot, überwiegend finden Termine innerhalb der häuslichen Umgebung der Familie statt. Für die pädagogische Fachkraft ist es von großer Bedeutung die individuelle Lebenswelt der Nutzer*innen kennenzulernen, Situationen vor Ort zu beobachten, positive Erziehungsmuster zu stabilisieren sowie alternative Handlungs- und Verhaltensmuster gemeinsam zu entwickeln oder vorzuschlagen. Die pädagogische Fachkraft muss einschätzen, ob im Familiensystem ausreichend Ressourcen vorhanden sind und eine Änderungsbereitschaft der Eltern erkennbar ist, um die emotionale Versorgung der Kinder gewährleisten zu können. Eine altersgerechte Partizipation der Kinder und Jugendlichen ist für den Erfolg der Hilfeleistung mitbestimmend.

Rahmenbedingungen

Die pädagogische Fachkraft steht den Nutzer*innen durch intensive Betreuung und Beratung bei (Alltags-)Problemen und Erziehungsfragen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen beratend und unterstützend zur Seite.
Die primäre Aufgabe der Hilfe ist die Stärkung des Familiensystems sowie die Sicherung des Kindeswohls. In der Regel ist die SPFH auf eine längere Dauer angelegt und kann durch andere Hilfsangebote ergänzt werden.