AWO Kreisverband Ostprignitz Ruppin e.V.

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Informationen

AWO-Erziehungsbeistandschaft

Zielgruppe

Der Erziehungsbeistand gemäß §30 SGB VIII, ist eine ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII). Die Hilfe richtet sich an Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre (im Einzelfall auch darüber hinaus), die in der häuslichen Umgebung der Familie wohnen.

Ziel

Das Ziel ist die Unterstützung und Förderung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds. Eine weitere Kernaufgabe ist die Förderung der altersgerechten Selbständigkeit unter Erhalt des Bezugs zur Familie. Die Kinder und Jugendlichen werden als Einzelperson ernst genommen, aber auch in Verbindung zum sozialen Umfeld und Familiensystem beraten und unterstützt.

pädagogisches Angebot

Die pädagogische Fachkraft bietet Orientierung und schafft Möglichkeiten, Verhaltensmuster zu erproben, zu reflektieren und gegebenenfalls alternative Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Neben regelmäßigen Gesprächen, finden auch gemeinsame Aktivitäten statt, bei welchen neu erlernte Verhaltensmuster gefestigt werden können. Soziale und emotionale Kompetenzen sowie ein konstruktiver Umgang mit Konfliktsituationen werden gezielt gefördert. 
Die Maßnahme basiert auf dem Vertrauen von Eltern, Kind und pädagogischer Fachkraft. Rechtlich hat der Erziehungsbeistand keine Befugnisse und das Sorgerecht der Eltern wird durch ihn nicht beeinträchtigt.