Flyer Betreutes Wohnen
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Das Betreute Einzelwohnen gemäß § 34 SGB VIII ist eine betreute Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).
Grundlegendes Ziel der Hilfe ist es, die jungen Menschen in ihrer Verselbstständigung zu unterstützen und mit ihnen gemeinsam individuelle Lebenskonzepte und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten, die sie in ein Leben außerhalb der Kinder-und Jugendhilfe transferieren können.
Weiterhin unterstützen wir bei dem Übergang von der Schule in das Berufsleben. Als abschließender Meilenstein wird der Umzug in einen eigenen Wohnraum betrachtet, welcher von uns eng begleitet wird. Eine ambulante Nachbetreuung ist im Anschluss möglich.
Die Wohnungen in Kyritz und Rheinsberg sind zentral gelegen und voll möbliert. In den 2- bis 3-Zimmer Wohnungen haben die Nutzer*innen einen privaten Raum und verfügen über Badezimmer, Dusche und Wohnzimmer gemeinsam.
Die Freizeitgestaltung kann individuell in Zusammenarbeit mit den Fachkräften geplant werden. Wir helfen bei der Kooperation und Vernetzungen mit regionalen Angeboten. Voraussetzung für diese Betreuungsform ist ein gewisses Maß an Selbständigkeit und die Motivation, das Leben eigenständig meistern zu wollen.