AWO Kreisverband Ostprignitz Ruppin e.V.

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Informationen

Betreutes Wohnen

Zielgruppe

Das Betreute Einzelwohnen gemäß § 34 SGB VIII ist eine stationäre Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, bei denen erstmalig oder weiterhin Hilfe außerhalb der Familie notwendig ist und die sich in den Sozialräumen Kyritz oder Rheinsberg verselbständigen möchten. Die jungen Menschen sollten die Motivation sowie rudimentäre Fähigkeiten zur nur teilweise begleiteten Lebensführung mitbringen. Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene,
  • die in der Lage sind, Absprachen einzuhalten.
  • deren Ziel eine selbständige Lebensführung ist, die aber auf dem Weg dorthin noch Unterstützung benötigen.
  • die bereit sind, während der Betreuungsmaßnahme eine schulische oder berufliche Ausbildung bzw. eine Berufsvorbereitung zu verfolgen.
  • die nicht mehr im Elternhaus leben können oder wollen.

Ziel

Grundlegendes Ziel der Hilfe ist es, die jungen Menschen in ihrer Verselbständigung zu unterstützen und mit ihnen gemeinsam individuelle Lebenskonzepte und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten, die sie in ein Leben außerhalb der Kinder-und Jugendhilfe transferieren können.
Während der Zusammenarbeit wird den Jugendlichen ein vollmöblierter Trägerwohnraum in Kyritz oder Rheinsberg zur Verfügung gestellt, in welchem sie die selbständige Lebensführung erproben können.

pädagogisches Angebot

Mit Hilfe einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung sollen die Jugendlichen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen, in der Erreichung ihrer eigenen und/oder gemeinsam mit der pädagogischen Fachkraft formulierten Ziele, unterstützt werden.
Die Zielsetzungen werden nach dem individuellen Bedarf vereinbart, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Auf Grundlage des SGB VIII sollen, orientiert an Einzelfall, Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen, u.a. folgende Themenbereiche bearbeitet werden:
  • selbständige Lebensführung
  • Entwicklung einer Alltagsstruktur
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Befähigung zur selbstständigen Haushaltsführung
  • angemessener Umgang mit Finanzen
  • Entwicklung berufliche Perspektive
  • Ablösung aus der Jugendhilfe
Weiterhin unterstützen die Fachkräfte bei dem Übergang von der Schule in das Berufsleben. Als abschließender Meilenstein wird der Umzug in einen eigenen Wohnraum betrachtet, welcher eng begleitet wird. Eine ambulante Nachbetreuung ist im Anschluss möglich.