Rahmenbedingungen
Das Betreute Einzelwohnen gemäß § 34 SGB VIII ist eine betreute Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).
Das Betreute Einzelwohnen gemäß § 34 SGB VIII ist eine betreute Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).
Grundlegendes Ziel der Hilfe ist es, die jungen Menschen in ihrer Verselbstständigung zu unterstützen und mit ihnen gemeinsam individuelle Lebenskonzepte und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten, die sie in ein Leben außerhalb der Kinder-und Jugendhilfe transferieren können.
Während der Zusammenarbeit wird den Jugendlichen ein vollmöblierter Trägerwohnraum in Kyritz oder Rheinsberg zur Verfügung gestellt, in welchem sie die selbständige Lebensführung erproben können.