AWO Kreisverband Ostprignitz Ruppin e.V.

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Informationen

AWO-Betreutes Wohnen - BeWo

Rahmenbedingungen

Das Betreute Einzelwohnen gemäß § 34 SGB VIII ist eine betreute Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).

Zielstellung

Grundlegendes Ziel der Hilfe ist es, die jungen Menschen in ihrer Verselbstständigung zu unterstützen und mit ihnen gemeinsam individuelle Lebenskonzepte und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten, die sie in ein Leben außerhalb der Kinder-und Jugendhilfe transferieren können.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, bei denen erstmalig oder weiterhin Hilfe außerhalb der Familie notwendig ist und die sich in den Sozialräumen Kyritz oder Rheinsberg verselbständigen möchten. Die jungen Menschen sollten die Motivation sowie rudimentäre Fähigkeiten zur nur teilweise begleiteten Lebensführung mitbringen. Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene,
  • die in der Lage sind, Absprachen einzuhalten.
  • deren Ziel eine selbständige Lebensführung ist, die aber auf dem Weg dorthin noch Unterstützung und Anleitungen benötigen.
  • die bereit sind, während der Betreuungsmaßnahme eine schulische oder berufliche Ausbildung bzw. eine Berufsvorbereitung zu verfolgen.
  • die nicht mehr im Elternhaus leben können oder wollen.
  • die keine 24-Stunden-Betreuung benötigen.

pädagogisches Angebot

Mit Hilfe einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung sollen die Jugendlichen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen, in der Erreichung ihrer eigenen und/oder gemeinsam mit der pädagogischen Fachkraft formulierten Ziele, unterstützt werden.
Die Zielsetzungen werden nach dem individuellen Bedarf vereinbart, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Auf Grundlage des SGB VIII sollen, orientiert an Einzelfall, Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen, u.a. folgende Themenbereiche bearbeitet werden:
  • selbstständige Lebensführung
  • Verhältnis zur Herkunftsfamilie
  • EigenverantwortlichkeitEntwicklung einer Alltagsstruktur
  • Befähigung zur selbstständigen Haushaltsführung
  • angemessener Umgang mit Finanzen
  • Entwicklung berufliche Perspektive
  • Ablösung aus der Jugendhilfe

Verselbständigung

Weiterhin unterstützen wir bei dem Übergang von der Schule in das Berufsleben. Als abschließender Meilenstein wird der Umzug in einen eigenen Wohnraum betrachtet, welcher von uns eng begleitet wird. Eine ambulante Nachbetreuung ist im Anschluss möglich.

Ausstattung

Die Wohnungen in Kyritz und Rheinsberg sind zentral gelegen und voll möbliert. In den 2- bis 3-Zimmer Wohnungen haben die Nutzer*innen einen privaten Raum und verfügen über Badezimmer, Dusche und Wohnzimmer gemeinsam.

Angebote

Die Freizeitgestaltung kann individuell in Zusammenarbeit mit den Fachkräften geplant werden. Wir helfen bei der Kooperation und Vernetzungen mit regionalen Angeboten. Voraussetzung für diese Betreuungsform ist ein gewisses Maß an Selbständigkeit und die Motivation, das Leben eigenständig meistern zu wollen.