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Familienanaloge Betreuung
In den Familienwohngruppen, Erziehungsstellen und Gruppen mit innewohnender Fachkraft werden bis zu drei Kinder im Haushalt der Fachkräfte mit entsprechend familiärer Anbindung betreut und über einen längeren Zeitraum auf ein eigenständiges Leben vorbereitet.
Die Betreuung von Kindern mit Teilhabebedarfen gem. § 35a SGB VIII ist möglich.