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Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Die Hilfe kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, in begründeteten Einzelfällen auch darüber hinaus erbracht werden. Die Hilfe kann von uns in Form sozialer Gruppenarbeit, Erziehungsbestandsschaft, "Heimerziehung", intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe bzw. der Nachbetreuung erbracht werden.