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ASB Brandenburg und AWO Brandenburg begrüßen Entscheidungen zur Corona-Verordnung und fordern weitere Maßnahmen

12.11.2021
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Potsdam
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Quelle: AWO Landesverband Brandenburg e. V.
Angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen hat das Brandenburger Kabinett die Eckpunkte für die neue Corona-Verordnung erörtert und die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Pflegeeinrichtungen, um vulnerable Personengruppen zu schützen.

Nicht immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen, müssen sich danach nun täglich testen. Der ASB Landesverband Brandenburg e. V. und der AWO Landesverband Brandenburg e. V. forderten eine Ausweitung auch auf Geimpfte und Genesene. Das Land Brandenburg unterstützt nun diese Ausweitung, die am 15. November in Kraft tritt. „Wir begrüßen diesen Entschluss“, so ASB-Landesgeschäftsführer Dietmar Lippold. „Er ist, gerade auch in Hinblick auf die Zunahme der Impfdurchbrüche, unerlässlich, um einen zuverlässigen Überblick über die Coronainfektionen zu gewährleisten, auch wenn diese Personen keine Symptome zeigen. Dies betrifft Besuchende als auch Mitarbeitende.“

Michael Braukmann, Geschäftsführer des ASB-Regionalverbandes Mittel-Brandenburg e. V. ergänzt: „Täten wir dies nicht, könnten wir bei circa 80 Prozent der Besuchenden und 80 bis 90 Prozent der Mitarbeitenden die akuten Coronainfektionen nicht überblicken.“

Als Träger von 23 Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sieht sich der Arbeiter-Samariter-Bund in der Verantwortung und Pflicht, für die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen zu sorgen. Schon jetzt wird es in verschiedenen ASB-Einrichtungen im Land Brandenburg praktiziert, unter anderem im Kreisverband Ostprignitz-Ruppin, Regionalverband Ostbrandenburg und auch im Ortsverband Spreewald.

Anne Baaske, Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V., fordert zudem eine landesweite Testpflicht für alle Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen und eine regelmäßige Testpflicht für die Kinder.

„Wir haben die Erlebnisse und Einschränkungen des letzten Winters noch nicht verarbeitet. Monatelang konnte die Betreuung der Kinder nicht wie gewohnt stattfinden. Jetzt ist die Zeit, um alles zu tun, was eine erneute Schließung oder flächendeckende Quarantäneanordnungen verhindert. Wir erwarten ein entschlossenes und zügiges Handeln der Landesregierung“, so Anne Baaske. Der AWO Landesverband Brandenburg e. V. vertritt circa 120 Kindertageseinrichtungen mit ungefähr 10.000 Plätzen im Land Brandenburg.

Dietmar Lippold stimmt der Forderung zu, sieht jedoch in der Umsetzung eine große Herausforderung in Hinblick auf die Testungen der bringenden und abholenden Angehörigen der Kinder. „Hier braucht es eine konkrete Umsetzungsstrategie“, so Lippold.

Ergänzend zu den Kindertageseinrichtungen fordert der AWO Landesverband Brandenburg e. V. die Testpflicht auf die gemeinschaftlichen Wohnformen, beispielsweise der stationären Hilfen zur Erziehung, Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Unterkünfte für Obdachlose, auszuweiten.

Große Sorgen haben die Träger noch immer mit der Finanzierung der coronabedingten Maßnahmen und Kosten. „Wenngleich ein Gesetzentwurf, der eine Verlängerung des Pflege-Rettungsschirmes bis März 2022 vorsieht, in Berlin vorliegt, brauchen wir hier endlich Sicherheit. Unsere Forderung ist klar: solange wir es - in welcher Intensität auch immer - mit der Pandemie zu tun haben, müssen die Mehrausgaben, die zum Schutz der vulnerablen Menschen eingesetzt werden, auch finanziert werden. Ohne wenn und aber!“, betont Anne Baaske.

Die Kosten für die Testungen werden aktuell noch über den Rettungsschirm, der zum Jahresende 2021 ausläuft, finanziert. „Unabhängig davon, wie die Kosten für die Testungen der ungeimpften Mitarbeitenden im neuen Jahr finanziert werden, brauchen wir auch eine verlässliche Finanzierung der Kosten für die Testungen von geimpftem und genesenem Personal in der Pflege und der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für Besuchende der Einrichtungen. Diese Tests dienen ausschließlich der Sicherheit und Gewissheit in den jeweiligen Einrichtungen. Es werden daher auch nicht notwendigerweise Zertifikate ausgestellt, weshalb diese Tests weiterhin unentgeltlich zur Verfügung stehen müssen. Die Corona-Krise wird schließlich nicht mit Ende des Rettungsschirmes enden“, so Dietmar Lippold.