„Der Asylentscheid darf nicht vom Wohnort abhängen. Ob einem Schutzsuchenden Asyl gewährt wird oder nicht, muss das Ergebnis eines humanen und qualitativ hochwertigen Asylverfahrens sein. Dazu gehören sorgfältig durchgeführte Anhörungen und individuell geprüfte Entscheidungen. Die Einbeziehung sachfremder Erwägungen und Motivationen verbietet sich, vor allem dann wenn es um den Schutz von Menschenrechten geht.