AWO Kreisverband Ostprignitz Ruppin e.V.

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Informationen

AWO-ambulante Nachbetreuung

Rahmenbedingungen

Die ambulante Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).

Zielgruppe

Die ambulante Nachbetreuung richtet sich an Nutzer*innen, die aus einem vollstationären Angebot (z.B. Wohngruppe) oder einer sonstigen Betreuungsform (z.B. Betreutes Einzelwohnen) den Schritt zur Verselbständigung im eigenen Wohnraum gemacht haben.

pädagogisches Angebot

Die pädagogischen Fachkräfte begleiten in dieser besonderen Zeit, die geprägt ist von Aufregung und Freiheit sowie Eigenverantwortung und Hindernissen. Die Jugendliche und jungen Erwachsenen erhalten Hilfestellung bezüglich Schul-und Berufsausbildung, Ämtergängen, finanzieller Angelegenheiten, Freizeitverhalten und lebenspraktischer Fertigkeiten.