Rahmenbedingungen
Die ambulante Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).
Die ambulante Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII).
Die ambulante Nachbetreuung richtet sich an junge Volljährige, die aus einem vollstationären Angebot (z.B. Wohngruppe) oder einer sonstigen Betreuungsform (z.B. Betreutes Einzelwohnen) den Schritt in die Verselbständigung im eigenen Wohnraum gemacht haben.
Die pädagogischen Fachkräfte begleiten in dieser besonderen Zeit, die geprägt ist von Aufregung und Freiheit sowie Eigenverantwortung und Hindernissen. Die jungen Erwachsenen erhalten Hilfestellung bezüglich Schul-und Berufsausbildung, Ämtergängen, finanzieller Angelegenheiten, Freizeitverhalten und lebenspraktischer Fertigkeiten.